Minderheitenvorschlagsrecht

Das Minderheitenvorschlagsrecht:



Sie kennen sicher das Problem, dass vieles WOHLTUENDE in einer Gemeinschaft nicht angeschafft wird weil:

  • uns die persönliche Gier davon abhält
  • das Unverständnis, dass wir so etwas brauchen
  • ich persönlich den Wert nicht erkenne
  • es nicht mein Hobby ist...



Wird eine Idee, ein Wunsch geboren und würde diese Idee, der Wunsch einigen eine Verbesserung bringen, lehnt ein Mehrheitsbeschluss  diese Idee, diesen Wunsch ab. Anders ist es bei einem Minderheitenvorschlagsrecht.


Hier steht ein fixes jährliches Budget für Minderheitenwünsche zur Verfügung. Jede/r kann Wünsche vorbringen und deren Umsetzung ausarbeiten. Zum Beispiel: Materialien zum Musizieren anschaffen, geeignetes Werkzeug zum Holz bearbeiten, Geräte zum Turnen, Bestimmte Literatur...


Die abgestimmten Mehrheiten entscheiden ausschließlich über die Reihenfolge der Umsetzung.


Beispiel:

Notenmaterial erhält 50 Punkte

Werkzeug erhält 40 Punkte

Turnmaterial  30 Punkte



Dann werden der Reihenfolge erstens die Noten angekauft, dann folgt das Werkzeug und zum Schluss das Turnmaterial.


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